Verlängerung der Befristung durch Neufassung der Genehmigung bei WEA-Vorhaben nicht isoliert anfechtbar (VGH München, Beschl. v. 04.04.2023 – 22 ZB 22.1881)
Der VGH München hat über die Unterscheidung zwischen Zweitbescheid und wiederholender Verfügung bei einer BImSchG-Genehmigung für ein Windenergievorhaben entschieden (22 ZB 22.1881). Zweitbescheid vs. wiederholende Verfügung Der Unterschied zwischen Zweitbescheid und wiederholender Verfügung hat erhebliche praktische Bedeutung. Eine wiederholende Verfügung stellt nämlich keinen selbständig angreifbaren …