Einwilligung für E-Mail-Werbung wird unwirksam durch Zeitablauf (AG München, Endurt. v. 13.02.2023 – 161 C 12736/22)
E-Mail-Werbung kann rechtswidrig sein, wenn die Einwilligung längere Zeit zurückliegt und nicht erneuert wurde. Werbung per E-Mail ist zwar prinzipiell rechtens, wenn dafür eine Einwilligung vorliegt. Das Amtsgericht München macht aber auf eine praxisrelevante Ausnahme aufmerksam. Nach Auffassung des Gerichts kann die Einwilligung erlöschen, wenn …