Massenhafte IFG-Anfragen sind nicht rechtsmissbräuchlich (BVerwG, Urt. v. 15.12.2020 – 12 B 8.17)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht ohne Weiteres rechtsmissbräuchliches Verhalten entgegen gesetzt werden kann, wenn der Antragsteller zuvor massenhaft IFG-Anträge gestellt und Dienstaufsichtsbeschwerden erhoben hatte. Kein Anspruch bei Rechtsmissbrauch Ansprüche können aufgrund von Rechtsmissbrauch ausgeschlossen sein. Dabei handelt es …