Kosten für Erstausbildung oder Erststudium nicht als Werbungskosten absetzbar (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2019 – 2 BvL 22/14)
Die Kosten für die Erstausbildung oder das Erststudium sind nicht als Werbungskosten absetzbar. Die entsprechende gesetzliche Regelung im Einkommensteuergesetz (EStG) verstößt nicht gegen das Grundgesetz. So entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 19.11.2019. Finanzamt hatte Absetzbarkeit als Werbungskosten verneint Vorangegangen waren sechs Verfahren, in …