Keine Grunderwerbsteuer auf Bäume (BFH, Urt. v. 23.02.2022 – II R 45/19)
Angepflanzte Bäume sind nicht wesentliche Bestandteile eines Grundstücks und für die Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht relevant, wenn sie später als Weihnachtsbäume gefällt werden sollen. So entschied es der Bundesfinanzhof (BFH – II R 45/19). In Deutschland gehören fest mit dem Boden verbundene Sachen zum Grundstück …
WeiterlesenKeine Grunderwerbsteuer auf Bäume (BFH, Urt. v. 23.02.2022 – II R 45/19)