Haftung der Airline für umgekippten Kaffee (EuGH, Urt. v. 19.12.2019 – C-532/18)
Kippt während des Fluges aus ungeklärter Ursache ein Becher Kaffee um und kommt es aufgrund dessen zu Verbrühungen eines Fluggastes, haftet hierfür die Airline. Der Unfall muss nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko, wie starke Turbulenzen, zurückzuführen sein. Jedes plötzlich oder ungewöhnlich eintretende …
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