Eigenbedarfskündigung – Konkrete Angabe der einzugswilligen Person in Kündigungsschreiben erforderlich (LG Hamburg, Beschl. v. 02.01.2019 – 316 S 87/18)
In einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter konkret angeben, welche Person/ Personen in die Wohnung einziehen sollen. Die Formulierung des Vermieters, dass er die Wohnung „für sich selbst benötigt“, genügt nicht. Dies entschied das Landgericht Hamburg (LG Hamburg) in einem Beschluss vom 02.01.2019 (316 S 87/18). …