Fristlose Kündigung bei Hetze gegen Chef und Kollegen in privatem Chat (BAG, Urt. v. 24.08.2023 – 2 AZR 17/23)
Wer in einer privaten Chatgruppe gegen den Arbeitgeber und seine Kollegen in stark beleidigender Weise hetzt und sogar zu Gewalt aufstachelt, darf nur ausnahmsweise darauf vertrauen, dass der private Chat vertraulich bleibt. Liegt eine solche Ausnahme nicht vor, kann er vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. …