Entfernung von der Wohnung zum Kindergarten – 30 Minuten sind zumutbar (OVG Münster, Beschl. v. 28.09.2023 – 12 B 683/23, 12 B 811/23, 12 B 854/23)
Ein innerhalb von 30 Minuten zu erreichender Kitaplatz erfüllt den Betreuungsanspruch eines Kindes. Die Stadt ist nicht verpflichtet, einen in näherer Umgebung liegenden Kindergartenplatz zuzuweisen. So geht es aus drei am 28.09.2023 ergangenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster) hervor. Die Suche nach einem geeigneten …