Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Verwertbarkeit auch bei Verstoß gegen DSGVO (BAG, Urt. v. 29.06.2023 – 2 AZR 296/22)

Der Arbeitgeber darf Aufnahmen einer Videoüberwachung verwenden, wenn diese ein vorsätzliches vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um eine offene und klar erkennbare Videoüberwachung handelt. In diesem Fall muss die Videoüberwachung nicht unbedingt im Einklang mit dem Datenschutzrecht stehen. …

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