Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf Mehrbedarf für 20 FFP2-Masken wöchentlich bzw. 129 Euro monatlich (SG Karlsruhe, Beschl. v. 11.02.2021 – S 12 AS 213/21 ER
Bezieher von Hartz IV haben Anspruch auf Überlassung von FFP2-Masken oder auf Erstattung der Kosten in Höhe von 129 Euro monatlich. Mehrbedarf für FFP2-Masken Arbeitsuchende, die nach SGB II Grundsicherung erhalten, können vom Jobcenter den Mehrbedarf verlangen, der durch die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht entsteht. Ein …