Befristetes Arbeitsverhältnis – Probezeit muss kürzer als Befristung sein (BAG, Urt. v. 5.12.2024 – 2 AZR 275/23)
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis darf die Probezeit nicht genauso lang sein wie das Arbeitsverhältnis. Eine vereinbarte Probezeit muss in jedem Fall kürzer sein als die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses. Dieses Grundsatzurteil fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 5.1.2024 (2 AZR 275/23). Befristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit Geklagt …