Kein ewiges Widerspruchsrecht bei Lebensversicherung (BGH, Urt. v. 19.07.2023 – IV ZR 268/21)
Im Jahr 2013 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass der frühere § 5a VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. § 5a VVG alte Fassung hatte ein Rücktrittsrecht vom Vertrag spätestens 1 Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie ausgeschlossen. Ewiges Widerspruchsrecht Ein Paukenschlag, denn die …