Rücktrittskostenversicherung muss eingesetzte Bonusmeilen erstatten (BGH, Urt. v. 01.03.2023 – IV ZR 112/22)
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in einem aktuellen Urteil klar, dass die Rücktrittskostenversicherung bei einem stornierten Flug auch die eingesetzten Bonusmeilen zu erstatten hat. Bezahlt der Reisende also den Flug mit angesammelten Bonusmeilen, ist von der Rücktrittskostenversicherung im Falle einer Stornierung der Wert der Bonusmeilen zu …