Gestellter Unfall – Ansprüche gegen die Versicherung? (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.04.2019 – 23 U 112/17)
Liegen konkrete Anhaltspunkte für einen gestellten Unfall vor, können keine Ansprüche gegen die Versicherung geltend gemacht werden. Erhebt der (vermeintlich rechtswidrig) Geschädigte Klage u.a. gegen die Versicherung des Schädigers, kommt es bezüglich der rechtswidrigen Schädigung auf die Überzeugung des Gerichts an. Bei einer ungewöhnlichen Häufung …