Vorverlegung des Fluges um mehr als eine Stunde – Anspruch auf Entschädigung (LG Düsseldorf, Urt. v. 11.04.2022– 22 S 352/19)
Wird ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt er als annulliert. In diesem Fall kann der Fluggast Entschädigung verlangen, auch wenn er den Flug tatsächlich antritt. So urteilte das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf) am 11.04.2022 und bezog sich auf die aktuelle Rechtsprechung des …