Flugverspätung aufgrund Gewitter am Vortag hindert Entschädigung
Nach der Fluggastrechteverordnung haben Airlines Entschädigung zu leisten für Flugverspätungen. Das gilt allerdings nicht, wenn außergewöhnliche Umstände für die Verspätung ursächlich waren. Über einen solchen Fall hatte das Amtsgericht Köln zu entscheiden (124 C 555/17). Die Airline machte in dem Fall geltend, dass die gut …
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