Keine Entschädigung bei Flugverspätung wegen starkem Schneefall (AG Frankfurt am Main, Urt. v. 31.07.2018 – 32 C 713/18)
Eine Entschädigung kann nicht verlangt werden, wenn sich der Flug wegen starkem Schneefall verspätet. In diesem Fall liegen außergewöhnliche Umstände vor, die eine Ausgleichszahlung nach Fluggastrechteverordnung ausschließen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main) am 31.07.2018 (32 C 713/18). …