Parkverbot an Bushaltestelle gilt auch für Seitenstreifen (LG Saarbrücken, Urt. v. 13.11.2020 – 13 S 92/20)
Das Parkverbot an Bushaltestellen gilt nicht nur für die Fahrbahn, sondern auch für den angrenzenden Seitenstreifen. Wer dort parkt, trägt bei einem Unfall ein Mitverschulden von 25%. So entschied das Landgericht Saarbrücken am 13.11.2020 (13 S 92/20). Parkverbot an Bushaltestelle Nach Zeichen 224 der Anlage …