Wer Verkehrsschilder nicht versteht, muss erst recht vorsichtig fahren (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 20.01.2025– 2 Orbs 4/25)
Wer ein Verkehrsschild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h nicht versteht und stattdessen 146 km/h fährt, handelt vorsätzlich verkehrswidrig. Denn wenn der Fahrer das Verkehrsschild nicht verstanden hat, muss er erst recht vorsichtig fahren. Tut er dies nicht, verstößt er vorsätzlich gegen Verkehrsrecht. So entschied …