Darfˋs ein bisschen mehr sein? – absolute Fahruntüchtigkeit bei Pedelec erst ab 1,6 Promille (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.07.2020 – 2 Rv 35 Ss 175/20)
Wer betrunken Pedelec fährt, riskiert nicht bloß seine Gesundheit, sondern macht sich unter Umständen sogar strafbar. Trunkenheit im Verkehr bei 1,1/1,6 Promille Unabhängig von einem Fahrfehler macht sich nach § 316 StGB strafbar, wer im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit im Verkehr ein Fahrzeug führt. Die …