Jagdschein für trockenen Alkoholiker bei Vorlage einer Fahrerlaubnis-MPU (OVG M-V, Beschl. v. 19.12.2019 – 2 LB 758/18)
Wer nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt, bekommt keinen Jagdschein. Geregelt ist das im Bundesjagdgesetz, § 17 BJagdG, § 6 WaffG. Die Regelung soll Gefahren entgegen treten, die durch den Umgang mit Waffen entstehen können. Alkoholsucht Ein Grund für Zweifel an der Eignung ist die …