Können Fußgänger Unfallflucht begehen?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar (§ 142 StGB). Unerlaubt ist das Entfernen dann, wenn ein Unfallbeteiligter die Feststellung seiner Personalien und seiner Unfallbeteiligung nicht ermöglicht oder nicht eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet hat. Wegen Unfallflucht bestraft wird auch, wer sich nach einer …