Risikoschwangerschaft – Schmerzensgeld wegen falscher Behandlung (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 18.02.2025– 8 U 8/21)
Bei einer Hochrisikoschwangerschaft darf die Schwangere nur in einer Klinik mit Neugeborenen- Intensivstation behandelt werden. Die stationäre Behandlung der Schwangeren in einer Klinik ohne eine solche Station ist grob falsch. In diesem Fall liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor. Kommt es beim Neugeborenen zu gesundheitlichen Schäden, …