Kein Arbeitsunfall bei Tätigkeit, die sowohl dienstlich als auch privat ist (LSG BaWü, Urt. v. 13.09.2023 – L 8 U 1620/22)
Eine Tätigkeit, die sowohl dienstlich als auch privat motiviert ist, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn die betrieblichen Interessen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Der gesetzliche Unfallschutz scheidet auch dann aus, wenn die Tätigkeit ohne die private Motivation gar nicht ausgeführt worden wäre. …