Anspruch auf Zinsen bei Nachzahlung von Sozialhilfe (BSG, Urt. v. 03.07.2020 – B 8 SO 15/19 R)
Kommt es zu einer Nachzahlung von Sozialleistungen, besteht auch ein Anspruch auf Zinsen. Denn Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Fälligkeit zu verzinsen. Dies gilt auch für Sozialleistungen, die verspätet ausgezahlt werden. Die Zinsen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eintritt der Fälligkeit zu zahlen. Und …