Berliner Mietendeckel ist nichtig (BVerfG, Beschl. v. 25.3.2021 – 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20)
Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig und damit nichtig. Das geht aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15.4.2021 hervor. Die Entscheidung des BVerfG erging bereits am 25.3.2021 und ist nun veröffentlicht worden. Weil das Gesetz zum Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstößt, ist es insgesamt …