Eigentümer muss Mülltonnen notfalls woanders hinbringen (VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urteil vom 15.12.2022 – 4 K 488/22.NW)
Kann die Müllabfuhr ein Grundstück nicht direkt anfahren, muss der Eigentümer die Mülltonnen für die Leerung notfalls woanders hinbringen. Dies gilt auch dann, wenn die Müllabfuhr das Grundstück nur rückwärts anfahren kann und es sich nicht lediglich um ein kurzes Zurücksetzen handelt. Denn dies verstößt …