Haftung eines Wohnungseigentümers gegenüber einem anderen Wohnungseigentümer bei Wasserschaden (AG Pinneberg, Urt. v. 12.06.2018 – 60 C 40/17)
Kommt es aufgrund von mangelhaften Sanitärarbeiten in einer Wohnung zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung, kann der geschädigte Wohnungseigentümer von dem anderen Wohnungseigentümer Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Sanitärarbeiten von einem beauftragten Sanitärunternehmen ausgeführt wurden. Das Verschulden des Sanitärunternehmens wird …