Jobcenter zahlt zu viel – Empfänger darf Geld behalten (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.04.2025 – L 3 AS 772/23
Über ein kleines Geldgeschenk „von oben“ konnte sich eine Familie aus Berlin freuen. Sie beantragte beim Jobcenter Bürgergeld. Die Frau, die sich um alles kümmerte, reichte zum Antrag den neuen Arbeitsvertrag ihres Ehemannes ein. Laut Arbeitsvertrag sollte der Mann 1.600,- € netto verdienen. Jobcenter macht …