Ausrutschen auf Golfplatz – Kein Anspruch auf Schmerzensgeld (LG München I, Urt. v. 10.12.2024 – 13 O 7261/24)
Wer auf dem Golfplatz auf feuchtem Gras ausrutscht, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Denn wer auf einem Rasenplatz Golf spielt, muss damit rechnen, dass das Gras feucht ist. Eine Haftung des Golfplatzbetreibers scheidet aus, da dieser keine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. So entschied das …