Absage der Feier wegen Corona – Caterer muss Anzahlung zurückzahlen (LG Frankenthal, Urt. v. 21.12.2021– 8 O 198/21)
Das Landgericht Frankenthal (LG Frankenthal) entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Catering-Firma eine geleistete Anzahlung zurückzahlen muss, wenn die Feier wegen der Coronavorschriften abgesagt werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Catering-Vertrag vor Ausbruch der Coronapandemie geschlossen worden ist. In diesem Fall besteht …