Keine Minderung des Reisepreises wegen schlechten Wetters (LG Frankfurt a. M., Urt. v. 15.03.2023 – 2-24 O 102/22)
Schlechtes Reisewetter ist kein Minderungsgrund. Der Reiseveranstalter ist auch nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt der gebuchten Reise Regenzeit herrscht. Hierüber kann sich jeder Reisende per Internetrecherche selbst informieren. Wird der Reisende dann vor Ort von anhaltendem Regen überrascht, hat er keinen Anspruch auf …