Volle Erstattung des Reisepreises auch ohne Reisewarnung (AG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.08.2020 – 32 C 2136/20)
Der Reiseveranstalter muss den vollen Reisepreis zurückerstatten, wenn ein Kunde vor Reiseantritt seine Reise wegen der Coronapandemie storniert hat. Dies gilt dann, wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes …