Keine Chance für schwarze Schafe: BGH erteilt Besteller einer Werkleistung eine Absage, weil ein Teil der Vergütung schwarz geflossen ist (Urt. v. 16.03.2017 – VII ZR 197/16)
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich die Parteien eines Vertrages dann nicht auf gesetzliche Ansprüche berufen, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der Schwarzarbeit zum Gegenstand hat. Solche Verträge sind nichtig (vgl. § 1 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG, § 134 BGB), so …