Darf ein einzelner Wohnungseigentümer klagen? – WEG ab 1.12.2020 (BGH, Urt. v. 07.05.2021 – V ZR 299/19)
Der einzelne Wohnungseigentümer ist nur dann klagebefugt, wenn seine Klage vor dem 1. Dezember 2020 bei Gericht eingegangen ist. Für Klagen ab dem 1. Dezember 2020 gilt das neue WEG-Recht, wonach nur die Wohnungseigentümergemeinschaft prozessführungsbefugt ist. Der einzelne Eigentümer darf dann Rechte der Gemeinschaft nicht …