Kenntnis vom Mangel schließt Ansprüche des Mieters nicht aus (LG Berlin, Urt. v. 12.05.2022 – 67 S 30/20)
Für eine Verbesserung der Mieterrechte sorgt das Landgericht Berlin (67 S 30/20). Mieter können sich nach Auffassung der Berliner Landgerichtsrichter fortan auf deutlich mehr Rechte berufen, wenn die Mietsache Mängel aufweist. Ansprüche gegen Vermieter sind danach auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter die Wohnung …