Bestreiten der Kenntnisnahme einer Abmahnung kann Kündigung hindern (LG Berlin, Beschl. v. 28.09.2021 – 67 S 139/21)
Wenn eine Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung zulässig ist, muss die Abmahnung dem Mieter zugehen. Dafür ist, wenn der Mieter den Zugang der Abmahnung bestreitet, der Vermieter beweisbelastet. Bestreiten des Zugangs Gelingt dem Vermieter der Beweis des Zugangs der Abmahnung, ist die Kündigung wirksam. In …