Keine Aufklärungspflicht des Tierarztes über Sturzrisiko nach Narkose (OLG Dresden, Urt. v. 15.01.2019 – 4 U 1028/18)
Der Tierarzt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Tierhalter über eine mögliche Sturzgefahr während der Aufwachphase nach einer Narkose aufzuklären. Eine solche Aufklärungspflicht besteht nur in besonderen Fällen bzw. bei konkretem Anlass. Die Grundsätze der Beratungspflichten von Humanmedizinern gelten nicht bei Tiermedizinern. Ein entsprechendes Urteil fällte …