Zugeständnis nach Auffahrunfall – nicht immer bindend (KG Berlin, Beschl. v. 30.11.2017 – 22 U 34/17)
Gesteht ein Autofahrer, dass er auf ein anderes Auto aufgefahren ist und wird dies vom den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten im Unfallprotokoll aufgenommen, so ist dies lediglich ein Schuldindiz. Das Zugeständnis kann im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände durch andere Umstände widerlegt werden und ist …