Blinken ohne Abbiegen – Haftungsquote von 25% bei Zusammenstoß (OLG München, Urt. v. 15.12.2017 – 10 U 1021/17)
Betätigt der Fahrer eines Fahrzeuges den Blinker, ohne abbiegen zu wollen und kommt es aufgrund dessen zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, haftet der Fahrer des blinkenden Fahrzeuges mit 25% für den entstandenen Schaden. Das Blinken selbst, ohne tatsächlich abzubiegen, beseitigt nicht ein vorhandenes …