Privates Telefonat – Sturz auf Dienstreise kein Arbeitsunfall (Landessozialgericht Hessen, Urt. v. 13.08.2019 – L 3 U 198/17)
Stürzt ein Arbeitnehmer während der Dienstreise in seinem Hotelzimmer, ist dies kein Arbeitsunfall, wenn der Sturz im Zusammenhang mit einem privaten Telefonat passierte. So entschied das Hessische Landessozialgericht am 13.08.2019 (L 3 U 198/17). Dienstreisen grundsätzlich unfallversichert Grundsätzlich sind Dienstreisen genauso wie die Arbeit am …