Keine Herausgabe einer befruchteten Eizelle nach Tod des Mannes (LG Darmstadt, Urt. v. 28.08.2019 – 8 O 166/18)
Eine Frau kann ihre Eizelle, die mit dem Samen des zwischenzeitig verstorbenen Partners befruchtet ist, nicht herausverlangen. So hat es das Landgericht Darmstadt entschieden (8 O 166/18). Die 1979 geborene Klägerin wollte trotz des Todes ihres Partners ihren Kinderwunsch erfüllen und verlangte von der Geburtshilfepraxis …