Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Windenergieanlagen (VGH Hessen, Beschl. v. 12.07.2022 – 9 E 279/22)
Für die Streitwertbemessung beziehen sich Verwaltungsgerichte in der Regel auf den vom Bundesverwaltungsgericht herausgegebenen Streitwertkatalog in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013. Darin ist vorgesehen, dass bei der Anfechtung einer BImSchG-Genehmigung für eine Windenergieanlage ein Streitwert von 15.000 Euro zu veranschlagen ist. Für Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz halbieren …