Markenschutz einer Farbe – BGH zum goldenen Lindt-Schokohasen (BGH, Urt. v. 29.07.2021 – I ZR 139/20)

Die jährliche Ostereiersuche am Ostersonntag ist eine äußerst beliebte Tradition. Neben Ostereiern werden auch besonders gerne Schokohasen versteckt und gefunden. Der wohl bekannteste Schokohase ist der „Lindt-Goldhase“ mit seiner goldenen Folie und dem goldenen Glöckchen um den Hals.

Der meist verkaufte Schokohase

Die Unternehmensgruppe Lindt & Sprüngli verkaufte in den letzten 30 Jahren mehr als 500 Millionen Goldhasen. Damit ist dieser Schokohase der mit Abstand meistverkaufte Schokohase Deutschlands.

Goldener Schokohase eines anderen Herstellers

Im Jahr 2018 nun tauchte über Ostern im Handel ein anderer ebenfalls sitzender und in goldener Folie verpackter Schokohase auf. Die Firma Lindt war überhaupt nicht begeistert und forderte den Hersteller auf, den Verkauf zu unterlassen.

Schließlich sei der Goldton markenrechtlich geschützt und der Goldhase dürfe daher auch nur von der Lindt-Gruppe vertrieben werden. Lindt erhob Klage auf Unterlassung, allerdings ohne Erfolg. Der Streit um die Goldhasen landete schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH).

Das Gold des Schokohasen ist geschützt!

Und der BGH stellt nun in seinem aktuellen Urteil klar, dass der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ sehr wohl Markenschutz genießt. Lindt konnte nachweisen, dass der Goldton des Lindt-Goldhasen nach § 4 Nummer 2 Markengesetz als Marke Verkehrsgeltung für Schokohasen erlangt hat, so der BGH.

Gold wird zu 70% dem Lindt-Goldhasen zugeordnet

Lindt hatte nämlich eine Verkehrsbefragung durchführen lassen, wonach ca. 70% der befragten Teilnehmer den goldenen Farbton der Folie dem „Lindt-Goldhasen“ zuordneten. Der BGH weist in seinem Urteil darauf hin, dass damit die erforderliche Schwelle für den Erwerb der Verkehrsgeltung nach § 4 Nummer 2 Markengesetz deutlich überschritten wurde.

Farbe muss nicht “Hausfarbe” des Herstellers sein

Darüber hinaus weist der BGH darauf hin, dass es nicht erforderlich ist, dass Lindt den Goldton als so genannte „Hausfarbe“ für sämtliche oder zumindest zahlreiche Produkte verwendet.

Damit stellt der BGH klar, dass der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ als Marke Verkehrsgeltung nach § 4 Nummer 2 Markengesetz erlangt hat. Die goldene Farbe des Schokoosterhasen von Lindt ist somit markenrechtlich geschützt.

Markenschutz ja, aber liegt auch Verstoß gegen Markenrecht vor?

Nun stellt sich die Frage, ob der andere Goldhase trotzdem verkauft werden darf oder ob ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt. Der BGH verwies den Rechtsstreit zurück an das Oberlandesgericht München. Dort muss nun geklärt werden, ob der Hersteller des anderen Goldhasen die Benutzungsmarke an dem Goldton verletzt hat.

Dass der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ als Marke geschützt ist, steht jedenfalls aufgrund des BGH-Urteils außer Frage. Hieran ist selbstverständlich auch das Oberlandesgericht München gebunden. Ob aber auch eine Verletzung des Markenrechts vorliegt, hat jetzt das Oberlandesgericht München zu entscheiden.

BGH, Urteil vom 29.07.2021 – I ZR 139/20

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