Kündigung Mietvertrag nach Straftat in Wohnung (LG Berlin, Beschl. v. 09.06.2022 – 67 S 90/22)
In der Mietwohnung begangene Straftaten rechtfertigen grundsätzlich die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter. Auf eine wichtige Einschränkung macht das Landgericht Berlin aufmerksam: Voraussetzung der Kündigung ist, dass der Mieter selbst Täter ist oder Kenntnis von den Tat hat (67 S 90/22). Cannabisgarten oder Drogenlabor? …