Fitnessstudio wegen Corona geschlossen – Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge (AG Papenburg, Urt. v. 18.12.2020 – 3 C 337/20)
Ist ein Fitnessstudio coronabedingt geschlossen, müssen bereits gezahlte Beiträge für die Zeit der Schließung zurückgezahlt werden. So entschied das Amtsgericht Papenburg (AG Papenburg) mit Urteil vom 18.12.2020 (3 C 337/20). Wie ist die Rechtslage, wenn wegen einer behördlichen Anordnung Fitnessstudios vorübergehend geschlossen sind? Sind Mitgliedsbeiträge …