Stundung verhindert Zinsen aber ein Stillhalteabkommen lässt die Zinsen weiterlaufen – Unterschiede und Anforderungen
Eine Stundung bewirkt den Aufschub der Fälligkeit. Das bedeutet, dass Zinsen für die Dauer der Stundung nicht geschuldet sind. Anders sieht das bei einem Stillhalteabkommen bzw. pactum de non petendo aus, also einer Vereinbarung, den Anspruch für eine bestimmte Zeit nicht geltend zu machen, denn …