Verwendung eines Pseudonyms bei Facebook – Klarnamenpflicht? (BGH, Urt. v. 27.01.2022– III ZR 3/21 und III ZR 4/21)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in zwei Verfahren über die Verwendung eines Pseudonyms bei Facebook zu entscheiden. Geklagt hatten ein Mann und eine Frau, die jeweils ein Nutzerkonto bei Facebook hatten. Beide verwendeten für ihr Profil ein Pseudonym. Die Nutzerbedingungen aus dem Jahr 2015 sahen vor, …