Frage nach „wirklicher“ Herkunft ist Diskriminierung (AG Berlin-Mitte, Urt. v. 15.04.2024– 21 C 252/23)
Fragt ein Polizist einen Passanten nach seiner „wirklichen“ Herkunft, obwohl dieser als Geburtsort bereits eine Stadt in Deutschland angegeben hat, handelt es sich um eine Diskriminierung. Dies gilt zumindest in Berlin, wo das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gilt. Dieses Gesetz sieht einen Anspruch auf Entschädigung bei behördlicher …