Stolpern über mit Matten abgedeckte Kabel – Verkehrssicherungspflicht verletzt (OLG Hamm, Beschl. v. 07.05.2021 – 7 U 27/20)
Auf dem Fußboden verlegte Kabel können zur Stolperfalle werden. Daher müssen Kabel, wenn sie sich im Laufbereich befinden, abgedeckt werden. Das Abdecken mit Gummimatten kann für die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht genügen, dies ist allgemein anerkannt. Wenn jedoch die Matten selbst mangelhaft oder mangelhaft befestigt sind, …