Sturz auf gestreutem Gehweg wegen nicht beseitigtem Splitt (OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 10.09.2020 – 7 U 25/19)
Als Streugut verwendeter Splitt muss nicht gleich nach jeder Verwendung wieder von Fußweg oder Straße entfernt werden. Auch kann der Streupflichtige selbst entscheiden, welches geeignete Streumittel er verwendet. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG Schleswig-Holstein) hervor (Beschluss vom 10.09.2020, 7 U 25/19). …