Sturz eines Fußgängers in Tiefgarage – keine Haftung im ausschließlich für PKW vorgesehenen Bereich (LG Heidelberg, Urt. v. 28.07.2017 – 3 O 128/17)
Stürzt ein Fußgänger in einer Tiefgarage in einem Bereich, der für Fußgänger ersichtlich nicht vorgesehen ist, haftet der Eigentümer nicht. Eine Haftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht scheidet in diesem Fall aus. Im Ausfahrtbereich einer Tiefgarage bzw. eines Parkhauses richten sich etwaige Verkehrssicherungspflichten des Betreibers maßgeblich …