Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ist Arbeitsunfall (BSG, Urt. v. 08.12.2021– B 2 U 4/21 R)
Der Sturz auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice ist als Arbeitsunfall versichert. So entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 08.12.2021 (B 2 U 4/21 R). Geklagt hatte der Gebietsverkaufsleiter eines Unternehmens, der regelmäßig im Außendienst unterwegs war aber auch hin und wieder im Homeoffice arbeitete. …