Das Wort „Rechtsanwalt“ ersetzt einfache Signatur nicht – auch bei Einzelanwalt (VG Sigmaringen Beschl. v. 07.03.2023 – 8 K 268/23)
Die Angabe „Rechtsanwalt“ am Ende eines Schriftsatzes erfüllt nicht die Voraussetzungen an eine einfache Signatur. Das gilt selbst dann, wenn der Name des Anwalts auf der ersten Seite des Schriftsatzes im Briefkopf erkennbar ist und es sich um eine Ein-Mann-Kanzlei mit nur einem Anwalt handelt. …